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Patricia Turnovszky
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Urheberrecht
Alle Fotos, Grafiken, Texte und der Quellcode dieser Website sind urheberrechtlich geschützt. Die oben genannten Daten dürfen weder ganz, noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers vervielfältigt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kein Teil der hier wiedergegebenen Werke darf in irgendeiner Form ohne schriftlicher Genehmigung reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Urheberrechtliche Bestimmungen
Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt.

Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), ins besonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: © Patricia Turnovszky

Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden.
Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu

Werklohn
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.
Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. Bilder der Künstlerischen Fotografie werden gesondert behandelt, ein dementsprechendes Honorar ist mit der Künstlerin direkt zu vereinbaren, wobei hier der künstlerische Wert (Fotografische Umsetzung, Ideenfindung, Gestaltung und Layout) berücksichtigt wird.

Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu.